Visabestimmungen

Aktuelles

Gruppen (ab 5 Personen) werden gebeten, sich frühzeitig wegen eines Antragstermins mit der Visastelle in Verbindung zu setzen, da nur eine begrenzte Anzahl von Terminen zur Verfügung steht und zum Teil mit mehrwöchigen Wartezeiten gerechnet werden muss; Antragstellung ist bis zu drei Monate vor Beginn der Gültigkeit des Visums möglich. Die Botschaft empfiehlt Gruppen außerdem, vorab mit der Einladung in der persönlichen Beratung (s. Erreichbarkeit und Öffnungszeiten) vorzusprechen, damit es am Tag der Antragstellung nicht wegen unvollständiger Unterlagen zur einer Zurückweisung (und damit weiteren Zeitverzögerung) kommen muss.

Die Deutsche Botschaft ist ab sofort auch für die Erteilung von Schengenvisa für die Botschaft Malta zuständig.

Für moldauische Staatsangehörige, die in Deutschland im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens die Entlassung aus der moldauischen Staatsangehörigkeit beantragt haben, hat die Botschaft einen wichtigen Hinweis.

Terminvergabe

Änderungen im Terminvergabesystem der Botschaft

Bitte beachten Sie, ab dem 07.03.2013 können Termine für die Beantragung von Visa nur noch elektronisch über den Link: https://service.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=chis

vereinbart werden.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einem Schengenvisa, Kurzzeitvisa für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr und einem

Nationalen Visum für einen langfristigen Aufenthalt über 90 Tage und den dafür vorgesehenen verschiedenenSprechzeiten.

Die Botschaft weistAntragsteller, die zu den falschen Sprechzeiten vorsprechen z. B. Beantragung von Schengenvisa Dienstag und Mittwoch nachmittags, zurück, da diese Sprechzeiten ausschließlichfür Langzeitvisa reserviert sind.

Für die Vereinbarung von Gruppenterminen

(mehr als 5 Personen) senden Sie bitte eine Email

mit dem Namen der Kontaktperson mit Telefonnummer und einer Liste, aus der die Vor- und Nachnamen,

Geburtsdatum und Passnummern aller Teilnehmer sowie der Reisezweck, Einlader und das beabsichtigte Reisedatum hervorgehen an

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Weitere Informationen finden Sie in dem elektronischen Terminvergabesystem und in den Visabestimmungen der Homepage.Da das Antragsaufkommen zu den Hauptreisezeiten, d.h. insbesondere in den Sommermonaten, aber auch zur Weihnachtszeit, sehr hoch ist, wird empfohlen, sich möglichst frühzeitig um einen Termin zur Beantragung eines Visums zu bemühen. Das Visum kann bis zu 6 Wochen vor geplantem Gültigkeitsbeginn beantragt werden.

Erreichbarkeit und Öffnungszeiten

Informationen zu den Öffnungszeiten, den telefonischen Sprechzeiten des Informationstelefons und weitere Hinweise zur Erreichbarkeit der Visastelle finden Sie hier:

Schengenvisa

Für Aufenthalte mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) beantragen Sie ein Schengenvisum (Ausnahme: Arbeitsaufenthalte – s. nationale Visa).

Weitere Informationen zum Thema Schengenvisa, sowie Merkblätter zu den Reisezwecken Besuchsaufenthalt, Geschäftsreise, Transitvisum, wissenschaftlicher Aufenthalt, Reisen zur medizinischen Behandlung, sonstige Reisezwecke finden Sie

Nationale Visa/längerfristige Aufenthalte (Dauer mehr als 90 Tage) und Arbeitsaufenthalte

Informationen zum Thema nationale Visa/längerfristige Aufenthalte und Arbeitsaufenthalte sowie Merkblätter zu den Reisezwecken Au-pair-Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung/Eheschließung, Familienzusammenführung Minderjähriger,  Studium/Studienbewerber finden Sie

Visa für Wiedereinreise

Wenn Sie moldauischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland (bzw. mit deutschem Aufenthaltstitel) sind, Sie in der Republik Moldau einen neuen Reisepass erhalten (müssen) – z.B. weil Ihr bisheriger Reisepass abläuft – und Ihr alter Reisepass von den moldauischen Passbehörden annuliert bzw. eingezogen wird, benötigen Sie für Ihre Reise nach Deutschland ein Visum.

Visumerleichterungsabkommen

Am 1.1.2008 ist zwischen der EU und der Republik Moldau ein Abkommen über Visumerleichterungen in Kraft getreten. Das Abkommen regelt unter anderem, welche Unterlagen von bestimmten Personengruppen als Nachweis des Reisezwecks verlangt werden können. Zu Finanzierungsnachweisen oder Nachweisen hinsichtlich der Verwurzelung des Antragstellers in seinem Heimatland sind in dem Abkommen keine Regelungen getroffen. Bitte beachten Sie die Merkblätter der Botschaft (s.o.).

Weitere Hinweise

Weitere Hinweise zum Visumerleiterungsabkommen finden Sie auch auf der Seite der Europäischen Kommission.  www.delmda.ec.europa.eu

FAQ – Häufige Fragen im Visumverfahren

Wie kann im Fall der Ablehnung eines Antrages verfahren werden? Darf das deutsche Schengenvisum auch für Reisen in andere Staaten des Schengener Abkommens genutzt werden? Was ist eine förmliche Verpflichtungserklärung?

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